{"id":2940,"date":"2025-08-13T11:13:28","date_gmt":"2025-08-13T11:13:28","guid":{"rendered":"https:\/\/noral.de\/?page_id=2940"},"modified":"2025-08-13T11:18:25","modified_gmt":"2025-08-13T11:18:25","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/noral.de\/sv\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs (Terms and Conditions)"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2940\" class=\"elementor elementor-2940\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-b28d016 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default exad-glass-effect-no wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no exad-sticky-section-no\" data-id=\"b28d016\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-266d756 exad-glass-effect-no exad-sticky-section-no\" data-id=\"266d756\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c459bb3 exad-sticky-section-no exad-glass-effect-no elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"c459bb3\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Liefer- und Zahlungsbedingungen (LZB)<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c04b597 exad-sticky-section-no exad-glass-effect-no elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"c04b597\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<p class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\"><a href=\"https:\/\/noral.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Liefer-und-Zahlungsbedingungen-LZB-new.pdf\" target=\"_blank\">Liefer- und Zahlungsbedingungen (LZB) (deutsch)<\/a><\/p>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-1c7928c elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default exad-glass-effect-no wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no exad-sticky-section-no\" data-id=\"1c7928c\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-f4d08fe exad-glass-effect-no exad-sticky-section-no\" data-id=\"f4d08fe\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0d4dfde exad-sticky-section-no exad-glass-effect-no elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"0d4dfde\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>1. Allgemeines<br \/><\/strong><\/p><p>1.1 \u00a0 F\u00fcr alle unsere zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an Unternehmer, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen gem\u00e4\u00df \u00a7 310 Abs. 1 Satz 1 BGB gelten ausschlie\u00dflich unsere nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (\u201eLZB\u201c). Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, sp\u00e4testens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten f\u00fcr die gesamte Dauer der Gesch\u00e4ftsverbindung.<\/p><p>1.2 \u00a0 Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt und gelten auch dann als zur\u00fcckgewiesen, wenn wir sie unwidersprochen lassen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Garantien, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir uns ausdr\u00fccklich schriftlich damit einverstanden erkl\u00e4ren.<\/p><p>1.3 \u00a0 Diese Bedingungen gelten auch bei Gesch\u00e4ften auf der Grundlage von Handelsklauseln, insbesondere der Incoterms, f\u00fcr die im Falle mangelnder n\u00e4herer Bestimmung die jeweils aktuelle Fassung ma\u00dfgebend ist. Handelsklauseln gelten jedoch nur insoweit, als in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen keine anderen Regelungen getroffen sind.<\/p><p>1.4\u00a0\u00a0 Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser LZB schlie\u00dft Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>1.5\u00a0\u00a0 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen LZB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p><p><strong>2. Angebote, Bestellungen, Vertragsschluss<\/strong><\/p><p>2.1 \u00a0 Unsere Angebote, Angaben und Abbildungen in Prospekten, Anzeigen usw. erfolgen &#8211; auch bez\u00fcglich der Preisangaben &#8211; stets freibleibend, sofern in dem Angebot keine abweichende Bindungsfrist bestimmt ist. S\u00e4mtliche unserer Angebote erfolgen unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme des Angebots kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erkl\u00e4rt werden.<\/p><p>2.2 \u00a0 Wir sind berechtigt, w\u00e4hrend der Lieferzeit auch ohne vorherige Ank\u00fcndigung Konstruktions- und Form\u00e4nderungen vorzunehmen, sofern diese nicht eine f\u00fcr den Auftraggeber unzumutbare \u00c4nderung beinhalten.<\/p><p><strong>3. Preise und Preisanpassung<\/strong><\/p><p>3.1 \u00a0 Es gelten die bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Preise gem\u00e4\u00df unserer Preisliste. Alle Preise gelten ab dem nach Ziff. 5.1 genannten Lager zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten die normale Verpackung, die Kosten des Transports der Ware zum Auftraggeber &#8211; bzw. dem von ihm genannten Bestimmungsort &#8211; innerhalb Europa und der Schweiz.<\/p><p>3.2 \u00a0 zus\u00e4tzlich zu den Preisen sind die nach Ziff. 11 anfallenden Entsorgungskosten zu entrichten.<\/p><p>3.3 \u00a0 Betr\u00e4gt der Gesamtrechnungsbetrag weniger als \u20ac\u00a01.000,00 (netto), so wird, sofern nicht anders vereinbart ist, ein Mindermengenzuschlag von \u20ac\u00a050,00 zuz\u00fcglich Umsatzsteuer erhoben. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.<\/p><p>3.4 \u00a0 S\u00e4mtliche Nebenkosten, insbesondere f\u00fcr zus\u00e4tzliche Verpackung, f\u00fcr besonders gew\u00fcnschte Versandarten z.B. Express- oder Luftfracht, die wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung veranlassen, tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p><p>3.5. Tritt bei Preisvereinbarungen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss eine erhebliche \u00c4nderung der Kosten f\u00fcr Material (Aluminium, Metall, Kunststoff, Komponenten PCB, Widerst\u00e4nde, Dioden, ICs, Draht, Sicherungen, Transformatoren und Kondensatoren; die Aufz\u00e4hlung ist abschlie\u00dfend) oder Fracht ein, und haben wir diese \u00c4nderung nicht zu vertreten, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der ma\u00dfgebenden Kostenfaktoren durch uns in angemessenem Umfang angepasst werden. Sollte eine hierdurch erfolgte Preiserh\u00f6hung 5% \u00fcbersteigen, hat der Auftraggeber das Recht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserh\u00f6hung vom Vertrag zu l\u00f6sen.<\/p><p><strong>4. Zahlung<\/strong><\/p><p>4.1 \u00a0 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne Abzug per Bank\u00fcberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gew\u00e4hren wir 2% Skonto.<\/p><p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. W\u00e4hrend des Verzugs sind wir berechtigt, auf die f\u00e4lligen Betr\u00e4ge die gesetzlichen Zinsen gem\u00e4\u00df \u00a7 288 BGB (derzeit 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz) in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten<\/p><p>4.2 \u00a0 Wenn wir, ohne dem Auftraggeber hierzu verpflichtet zu sein, der R\u00fccknahme einer Lieferung zustimmen, steht uns ohne besonderen Nachweis eine Kostenpauschale von 25% des hierauf entfallenden Nettorechnungsbetrags zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu, es sei denn, wir weisen dem Auftraggeber einen h\u00f6heren oder der Auftraggeber uns einen geringeren Schaden nach. Sonderanfertigungen werden nur dann zur\u00fcckgenommen, wenn hierzu eine Verpflichtung besteht.<\/p><p>4.3 \u00a0 Bei nach Vertragsschluss entstehender begr\u00fcndeter Besorgnis wesentlicher Verm\u00f6gens-verschlechterung, Zahlungsunf\u00e4higkeit oder drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit des Auftraggebers d\u00fcrfen wir die Lieferung aussetzen, die Weiterver\u00e4u\u00dferung, Vermischung und Verarbeitung der (unter Eigentumsvorbehalt &#8211; vgl. Ziff. 8.) gelieferten Ware untersagen oder die Ware zur\u00fccknehmen. Das gleiche gilt, wenn Wechsel- oder Scheckproteste vorkommen. Der Auftraggeber erm\u00e4chtigt uns f\u00fcr diese F\u00e4lle schon jetzt unwiderruflich, seinen Betrieb zu betreten und die Ware zur\u00fcckzunehmen. Die R\u00fccknahme gilt nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag. Au\u00dferdem k\u00f6nnen wir die sofortige Vorauszahlung aller &#8211; auch nicht f\u00e4lligen &#8211; Forderungen einschlie\u00dflich gestundeter und solcher aus Wechseln innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzende Frist beanspruchen. Kommt der Auftraggeber unserer Forderung nach Vorauszahlung nicht nach und leistet er auch keine Sicherheit in H\u00f6he unserer Forderungen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz, statt der Leistung zu verlangen.<\/p><p>4.4 \u00a0 Gegen\u00fcber unseren Zahlungsanspr\u00fcchen ist die Aufrechnung wie auch die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene, rechtskr\u00e4ftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderung oder, hinsichtlich der Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes, um eine Forderung aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis handelt. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 273, 320 BGB oder \u00a7 369 HGB kann nur im Falle einer mangelhaften Lieferung oder Leistung und nur insoweit geltend gemacht werden, als der zur\u00fcckbehaltene Betrag den objektiven Wert der von uns erbrachten Leistung nicht \u00fcbersteigt.<\/p><p>4.5 \u00a0 Im Falle des Zahlungsverzuges von mehr als zwei Wochen werden auch unsere s\u00e4mtlichen aus anderen Lieferungen oder Leistungen an den Auftraggeber herr\u00fchrenden Forderungen in Abweichung von den dabei vereinbarten Zahlungsterminen insgesamt sofort f\u00e4llig. Zur Erf\u00fcllung noch ausstehender Lieferungen und Leistungen sind wir dann nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verpflichtet.<\/p><p><strong>5. Lieferung, Gefahrtragung, Lieferfristen und -termine<\/strong><\/p><p>5.1 \u00a0 Die Lieferung erfolgt ab Werk von unserer Muttergesellschaft, (nachfolgend zusammen \u201dLager\u201d), wo auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung ist. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies f\u00fcr den Auftraggeber nicht unzumutbar ist.<\/p><p>5.2 \u00a0 Lieferfristen und -termine sind besonders schriftlich zu vereinbaren. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des Vertragsschlusses oder &#8211; bei schriftlicher Bestellung &#8211; mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung, in keinem Fall jedoch vor v\u00f6lliger Klarstellung aller wesentlichen Zahlungs- und Liefereinzelheiten. Lieferfristen verl\u00e4ngern sich nach den Bed\u00fcrfnissen des Produktionsablaufs angemessen und auch dann, wenn der Auftraggeber seine sonstigen Mitwirkungspflichten nicht erf\u00fcllt, wie z.B. Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder Er\u00f6ffnung eines Akkreditivs. Satz 2 und Satz 3 gelten entsprechend f\u00fcr Liefertermine. Unsere Rechte bei Verzug des Auftraggebers bleiben unber\u00fchrt. F\u00fcr die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung der Ware aus den in 5.1 genannten Lagern.<\/p><p>5.3 \u00a0 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Ware), werden wir den Auftraggeber hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers werden wir unverz\u00fcglich erstatten. Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben (Selbstbelieferungsvorbehalt), bei sonstigen St\u00f6rungen der Lieferkette etwa aufgrund h\u00f6herer Gewalt (siehe 5.4) oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.<\/p><p>5.4 \u00a0 Bei h\u00f6herer Gewalt verl\u00e4ngern sich Lieferfristen auch bei bereits bestehendem Lieferverzug angemessen. Entsprechend Satz 1 verschieben sich auch vereinbarte Liefertermine (siehe 5.3). Wenn die Behinderung l\u00e4nger als sechs Monate andauert, sind die Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. H\u00f6herer Gewalt stehen alle Umst\u00e4nde au\u00dferhalb unserer Einflussm\u00f6glichkeiten bei uns oder unseren Vorlieferanten gleich, die uns unverschuldet, unvorhersehbar und trotz Beachtung zumutbarer Sorgfalt unvermeidbar die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, wie z.B. w\u00e4hrungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Ma\u00dfnahmen, Aus- und Einfuhrverbote, Streiks, Aussperrungen, Betriebsst\u00f6rungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff &#8211; oder Energiemangel), Pandemien, wie zuletzt die Coronapandemie, sowie Behinderung der Verkehrswege. Gleiches gilt f\u00fcr den Auftraggeber, soweit Lieferungen nicht entgegen bzw. angenommen werden k\u00f6nnen. Fallen unsere Bezugsquellen ganz oder teilweise weg, sind wir nicht verpflichtet, uns bei anderen Lieferanten neu einzudecken. In jedem Fall sind wir berechtigt, verf\u00fcgbare Waren unter angemessener Ber\u00fccksichtigung des Eigenbedarfs zwischen unseren Kunden aufzuteilen.<\/p><p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit oder werden die Parteien von ihren Verpflichtungen endg\u00fcltig frei, k\u00f6nnen beide Parteien hieraus keine Schadensersatzanspr\u00fcche oder Vertragsstrafen herleiten.<\/p><p>5.5\u00a0\u00a0 Die Leistungsgefahr geht auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Lieferung von uns an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist, sp\u00e4testens wenn sie zur Versendung das in 5.1 genannte Lager verlassen hat. Verz\u00f6gert sich die Auslieferung aus Gr\u00fcnden, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, so treten Annahmeverzug und \u00dcbergang der Leistungsgefahr ein, sobald wir dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.<\/p><p>5.6 \u00a0 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Der Auftraggeber kann nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die Ware nicht bis zum Fristablauf versandbereit gemeldet ist. Bei teilweisem Verzug ist der Auftraggeber zum R\u00fccktritt vom gesamten Vertrag nur berechtigt, wenn die teilweise Erf\u00fcllung f\u00fcr ihn kein Interesse hat. Die gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle, in denen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist, bleiben unber\u00fchrt. Im \u00dcbrigen bestimmt sich unsere etwaige Haftung nach Ziff. 8.<\/p><p>5.7 \u00a0 Ger\u00e4t der Auftraggeber mit der Abnahme einer Teillieferung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer von uns zu setzenden Frist von mindestens 14 Tagen berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von Teilen zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz statt der Leistung in Bezug auf den gesamten Vertrag bzw. Teilen davon zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz statt der Leistung, so betr\u00e4gt der zu ersetzende Schaden pauschal 20% des Netto-Kaufpreises, sofern wir nicht einen h\u00f6heren Schaden nachweisen oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist.<\/p><p><strong>6. Transportsch\u00e4den<\/strong><\/p><p>6.1 \u00a0 Transportsch\u00e4den hat der Auftraggeber dem Frachtf\u00fchrer unaufgefordert schriftlich anzuzeigen, und zwar &#8211; unverz\u00fcglich bei Lieferung, wenn sie offensichtlich sind &#8211; andernfalls bei versteckten M\u00e4ngeln unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 7 Tage nach ihrer Entdeckung. Offensichtliche Transportsch\u00e4den hat sich der Auftraggeber au\u00dferdem von der die Ware ausliefernden Person schriftlich best\u00e4tigen zu lassen.<\/p><p>6.2 \u00a0 \u00dcber alle Transportsch\u00e4den hat uns der Auftraggeber unverz\u00fcglich schriftlich unter Beif\u00fcgung von Kopien der Transportpapiere zwecks Inanspruchnahme der Versicherung zu informieren. F\u00fcr alle Reklamationen aus Transportsch\u00e4den nach der Frist nach 6.1 wird kein Ersatz geleistet. Ziff. 8.1 bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p><strong>7. M\u00e4ngelr\u00fcge und Rechte bei M\u00e4ngeln<\/strong><\/p><p>7.1 \u00a0 F\u00fcr die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Rechte des Auftraggebers aus gesondert gegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>7.2\u00a0\u00a0 Der Auftraggeber hat die Ware unverz\u00fcglich nach Ablieferung auf etwaige Sachm\u00e4ngel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich zu r\u00fcgen. Verdeckte M\u00e4ngel sind ebenfalls unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden, schriftlich zu r\u00fcgen. Unterl\u00e4sst der Auftraggeber die Anzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung.<\/p><p>7.3 \u00a0 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich Gelegenheit zur Pr\u00fcfung des ger\u00fcgten Mangels zu geben.<\/p><p>7.4 \u00a0 Bei Lieferung mangelhafter Ware sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware zur\u00fcckzunehmen und Ersatz zu liefern oder den Mangel zu beseitigen. Uns ist Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gew\u00e4hren. Bei Fehlschlagen der M\u00e4ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Im \u00dcbrigen bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p><p>7.5 \u00a0 Wir \u00fcbernehmen bei der Lieferung von ausgetauschten oder ersetzten Teilen\/Ger\u00e4ten nur die Transportkosten f\u00fcr die preisg\u00fcnstigste Versandart ab Lager.<\/p><p>7.6 \u00a0 Hat der Auftraggeber die mangelhafte Ware gem\u00e4\u00df ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, \u00fcbernehmen wir nach unserer Wahl das Entfernen der mangelhaften Ware und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware oder ersetzen dem Auftraggeber die daf\u00fcr erforderlichen Aufwendungen.<\/p><p>7.7 \u00a0 Wir haben die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen nicht zu tragen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Sache.<\/p><p>7.8 \u00a0 Weitergehende Anspr\u00fcche des Auftraggebers \u2013 gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden \u2013 sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb auch nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgesch\u00e4den); insbesondere haften wir nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Bestellers. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder der Freiheit, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht, sowie dann nicht, wenn der Auftraggeber aufgrund einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 443, 276 BGB Schadensersatz statt der Leistung geltend macht. In letzterem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf die H\u00f6he des Gegenwertes des Liefergegenstandes begrenzt. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p><p>7.9 \u00a0 Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr alle Anspr\u00fcche des Auftraggebers aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt auch f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Pflichtverletzungen, die keinen Sach- und\/oder Rechtsmangel betreffen. F\u00fcr vors\u00e4tzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p><p>7.10 Bei M\u00e4ngelr\u00fcgen d\u00fcrfen Zahlungen des Auftraggebers in einem Umfang zur\u00fcckgehalten werden, die in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen M\u00e4ngeln stehen. Erfolgte die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen bzw. Sch\u00e4den vom Besteller ersetzt zu verlangen.<\/p><p><strong>8. Haftung im \u00dcbrigen<\/strong><\/p><p>8.1 \u00a0 F\u00fcr Personensch\u00e4den und f\u00fcr Sch\u00e4den nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/p><p>8.2 \u00a0 F\u00fcr sonstige Sch\u00e4den und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche (im Folgenden: Schadensersatzanspr\u00fcche) haften wir ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen:<\/p><p>8.2.1\u00a0 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch arglistiges Verhalten verursacht wurden, sowie f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.<\/p><p>8.2.2 Im \u00dcbrigen haften wir auf Schadenersatz begrenzt auf die H\u00f6he des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens f\u00fcr Sch\u00e4den aus einer leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten (1. Alternative) und f\u00fcr Sch\u00e4den, die von unseren einfachen Erf\u00fcllungsgehilfen grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden (2. Alternative). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.<\/p><p>8.2.3 Wir haften im Rahmen von 8.2.2 1. Alternative nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn, mittelbare Sch\u00e4den, Mangelfolgesch\u00e4den und Anspr\u00fcche Dritter.<\/p><p>8.2.4 F\u00fcr jeden Einzelfall ist unsere Haftung auf den dreifachen Rechnungsbetrag begrenzt, der der betreffenden Bestellung bzw. dem Auftrag des Auftraggebers zugrunde liegt.<\/p><p>8.2.5 Ein Mitverschulden des Auftraggebers, insbesondere die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Organisationsfehler oder ein sonstiger Versto\u00df gegen Nebenpflichten, mindert die H\u00f6he eines etwaigen Schadenersatzanspruchs.<\/p><p>8.3 \u00a0 Im \u00dcbrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.<\/p><p>8.4 \u00a0 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns etwaige Sch\u00e4den im Sinne vorstehender Haftungsregelung unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen, so dass wir m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig informiert sind und eventuell gemeinsam mit dem Auftraggeber Ma\u00dfnahmen zur Schadensminderung treffen k\u00f6nnen.<\/p><p>8.5 \u00a0 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p><p><strong>9. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte<\/strong><\/p><p>9.1 \u00a0 Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller unserer bestehenden und k\u00fcnftigen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Auftraggeber, einschlie\u00dflich des Erl\u00f6schens aller Verbindlichkeiten aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsverbindung begr\u00fcndet worden sind (nachfolgend Vorbehaltsware). Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.<\/p><p>9.2 \u00a0 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne von \u00a7 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware nach 9.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum hierdurch, so \u00fcbertr\u00e4gt der Auftraggeber uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand und verwahrt ihn unentgeltlich f\u00fcr uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware nach 9.1. Das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Vorbehaltsware setzt sich an der umgebildeten Sache fort.<\/p><p>9.3 \u00a0 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem\u00e4\u00df 9.4 auf uns \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen durch den Auftraggeber sind unzul\u00e4ssig.<\/p><p>Der Auftraggeber ist nicht zum Factoring erm\u00e4chtigt. Wir sind auch nicht mit der Abtretung der an uns abgetretenen Weiterver\u00e4u\u00dferungs- oder Lohnforderungen im Rahmen eines echten Factoring-Vertrages einverstanden.<\/p><p>9.4 \u00a0 Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden uns bereits jetzt nebst allen Sicherungsrechten zur Sicherheit abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten, Waren ver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nur in H\u00f6he unseres Rechnungswertes der ver\u00e4u\u00dferten Vorbehaltsware. Bei Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem\u00e4\u00df 9.2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in H\u00f6he dieser Miteigentumsanteile. Sollten Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf ganz oder teilweise in ein Kontokorrent eingestellt werden, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt einen etwaigen Guthabensaldo aus dem Kontokorrent in H\u00f6he unseres Rechnungswertes der ver\u00e4u\u00dferten Vorbehaltsware an uns ab.<\/p><p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wir nehmen diese Abtretungen an. Der Auftraggeber bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, solange er seine Verpflichtungen uns gegen\u00fcber erf\u00fcllt und wir dem Einzug durch den Auftraggeber nicht widersprochen haben. Eingezogene Betr\u00e4ge sind an uns abzuf\u00fchren, soweit Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung des Auftraggebers mit uns f\u00e4llig sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet und wir sind berechtigt, Schuldnern des Auftraggebers die Abtretung von Forderungen anzuzeigen, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen uns gegen\u00fcber nicht vertragsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Namen, Anschriften und sonstige f\u00fcr die Bestimmung der Forderung und\/oder zu deren Rechtsverfolgung notwendige Unterlagen (wie z.B. Kopien der Bestellungen, Rechnungen etc.) auszuh\u00e4ndigen.<\/p><p>9.5 \u00a0 Bei Beeintr\u00e4chtigung unserer Sicherungsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahmung oder Pf\u00e4ndung von Lieferungen und\/oder Forderungen, hat uns der Auftraggeber unverz\u00fcglich unter \u00dcbersendung der ihm verf\u00fcgbaren Unterlagen (wie z.B. Pf\u00e4ndungsprotokolle etc.) zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Sicherungsrechte hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die uns durch die Beeintr\u00e4chtigung unserer Sicherungsrechte erforderlichen Abwehrma\u00dfnahmen entstehenden Kosten zu erstatten.<\/p><p>9.6 \u00a0 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als sie unsere Forderungen wertm\u00e4\u00dfig um 15% oder mehr \u00fcbersteigen.<\/p><p>9.7 \u00a0 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, wir h\u00e4tten dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt.<\/p><p><strong>10. Ausfuhrnachweis und UmSt.-Identifikations-Nummer<\/strong><\/p><p>10.1 Ist der Auftraggeber ausl\u00e4ndischer Abnehmer und holt er oder sein Beauftragter Ware zur Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ab, hat der Auftraggeber uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis unverz\u00fcglich zu \u00fcbergeben. Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten hat uns der Auftraggeber vor Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer aufzugeben, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchf\u00fchrt. Kommt der Auftraggeber den Verpflichtungen nach Satz 1 nicht nach, hat er uns den f\u00fcr Inlandslieferungen geltenden Umsatzsteuerbetrag auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.<\/p><p><strong>11. Sonstige Vorschriften<\/strong><\/p><p>11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und\/oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p><p>11.2 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten ist Hamburg-Mitte. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber am Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) werden ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p><p>Stand Juli 2025<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liefer- und Zahlungsbedingungen (LZB) Liefer- und Zahlungsbedingungen (LZB) (deutsch) 1. Allgemeines 1.1 \u00a0 F\u00fcr alle unsere zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an Unternehmer, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen gem\u00e4\u00df \u00a7 310 Abs. 1 Satz 1 BGB gelten ausschlie\u00dflich unsere nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (\u201eLZB\u201c). Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, sp\u00e4testens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten f\u00fcr die gesamte Dauer der Gesch\u00e4ftsverbindung. 1.2 \u00a0 Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt und gelten auch dann als zur\u00fcckgewiesen, wenn wir sie unwidersprochen lassen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Garantien, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir uns ausdr\u00fccklich schriftlich damit einverstanden erkl\u00e4ren. 1.3 \u00a0 Diese Bedingungen gelten auch bei Gesch\u00e4ften auf der Grundlage von Handelsklauseln, insbesondere der Incoterms, f\u00fcr die im Falle mangelnder n\u00e4herer Bestimmung die jeweils aktuelle Fassung ma\u00dfgebend ist. Handelsklauseln gelten jedoch nur insoweit, als in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen keine anderen Regelungen getroffen sind. 1.4\u00a0\u00a0 Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser LZB schlie\u00dft Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt. 1.5\u00a0\u00a0 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen LZB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden. 2. Angebote, Bestellungen, Vertragsschluss 2.1 \u00a0 Unsere Angebote, Angaben und Abbildungen in Prospekten, Anzeigen usw. erfolgen &#8211; auch bez\u00fcglich der Preisangaben &#8211; stets freibleibend, sofern in dem Angebot keine abweichende Bindungsfrist bestimmt ist. S\u00e4mtliche unserer Angebote erfolgen unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme des Angebots kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erkl\u00e4rt werden. 2.2 \u00a0 Wir sind berechtigt, w\u00e4hrend der Lieferzeit auch ohne vorherige Ank\u00fcndigung Konstruktions- und Form\u00e4nderungen vorzunehmen, sofern diese nicht eine f\u00fcr den Auftraggeber unzumutbare \u00c4nderung beinhalten. 3. Preise und Preisanpassung 3.1 \u00a0 Es gelten die bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Preise gem\u00e4\u00df unserer Preisliste. Alle Preise gelten ab dem nach Ziff. 5.1 genannten Lager zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten die normale Verpackung, die Kosten des Transports der Ware zum Auftraggeber &#8211; bzw. dem von ihm genannten Bestimmungsort &#8211; innerhalb Europa und der Schweiz. 3.2 \u00a0 zus\u00e4tzlich zu den Preisen sind die nach Ziff. 11 anfallenden Entsorgungskosten zu entrichten. 3.3 \u00a0 Betr\u00e4gt der Gesamtrechnungsbetrag weniger als \u20ac\u00a01.000,00 (netto), so wird, sofern nicht anders vereinbart ist, ein Mindermengenzuschlag von \u20ac\u00a050,00 zuz\u00fcglich Umsatzsteuer erhoben. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. 3.4 \u00a0 S\u00e4mtliche Nebenkosten, insbesondere f\u00fcr zus\u00e4tzliche Verpackung, f\u00fcr besonders gew\u00fcnschte Versandarten z.B. Express- oder Luftfracht, die wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung veranlassen, tr\u00e4gt der Auftraggeber. 3.5. Tritt bei Preisvereinbarungen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss eine erhebliche \u00c4nderung der Kosten f\u00fcr Material (Aluminium, Metall, Kunststoff, Komponenten PCB, Widerst\u00e4nde, Dioden, ICs, Draht, Sicherungen, Transformatoren und Kondensatoren; die Aufz\u00e4hlung ist abschlie\u00dfend) oder Fracht ein, und haben wir diese \u00c4nderung nicht zu vertreten, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der ma\u00dfgebenden Kostenfaktoren durch uns in angemessenem Umfang angepasst werden. Sollte eine hierdurch erfolgte Preiserh\u00f6hung 5% \u00fcbersteigen, hat der Auftraggeber das Recht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserh\u00f6hung vom Vertrag zu l\u00f6sen. 4. Zahlung 4.1 \u00a0 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne Abzug per Bank\u00fcberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gew\u00e4hren wir 2% Skonto. \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. W\u00e4hrend des Verzugs sind wir berechtigt, auf die f\u00e4lligen Betr\u00e4ge die gesetzlichen Zinsen gem\u00e4\u00df \u00a7 288 BGB (derzeit 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz) in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten 4.2 \u00a0 Wenn wir, ohne dem Auftraggeber hierzu verpflichtet zu sein, der R\u00fccknahme einer Lieferung zustimmen, steht uns ohne besonderen Nachweis eine Kostenpauschale von 25% des hierauf entfallenden Nettorechnungsbetrags zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu, es sei denn, wir weisen dem Auftraggeber einen h\u00f6heren oder der Auftraggeber uns einen geringeren Schaden nach. Sonderanfertigungen werden nur dann zur\u00fcckgenommen, wenn hierzu eine Verpflichtung besteht. 4.3 \u00a0 Bei nach Vertragsschluss entstehender begr\u00fcndeter Besorgnis wesentlicher Verm\u00f6gens-verschlechterung, Zahlungsunf\u00e4higkeit oder drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit des Auftraggebers d\u00fcrfen wir die Lieferung aussetzen, die Weiterver\u00e4u\u00dferung, Vermischung und Verarbeitung der (unter Eigentumsvorbehalt &#8211; vgl. Ziff. 8.) gelieferten Ware untersagen oder die Ware zur\u00fccknehmen. Das gleiche gilt, wenn Wechsel- oder Scheckproteste vorkommen. Der Auftraggeber erm\u00e4chtigt uns f\u00fcr diese F\u00e4lle schon jetzt unwiderruflich, seinen Betrieb zu betreten und die Ware zur\u00fcckzunehmen. Die R\u00fccknahme gilt nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag. Au\u00dferdem k\u00f6nnen wir die sofortige Vorauszahlung aller &#8211; auch nicht f\u00e4lligen &#8211; Forderungen einschlie\u00dflich gestundeter und solcher aus Wechseln innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzende Frist beanspruchen. Kommt der Auftraggeber unserer Forderung nach Vorauszahlung nicht nach und leistet er auch keine Sicherheit in H\u00f6he unserer Forderungen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz, statt der Leistung zu verlangen. 4.4 \u00a0 Gegen\u00fcber unseren Zahlungsanspr\u00fcchen ist die Aufrechnung wie auch die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene, rechtskr\u00e4ftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderung oder, hinsichtlich der Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes, um eine Forderung aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis handelt. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 273, 320 BGB oder \u00a7 369 HGB kann nur im Falle einer mangelhaften Lieferung oder Leistung und nur insoweit geltend gemacht werden, als der zur\u00fcckbehaltene Betrag den objektiven Wert der von uns erbrachten Leistung nicht \u00fcbersteigt. 4.5 \u00a0 Im Falle des Zahlungsverzuges von mehr als zwei Wochen werden auch unsere s\u00e4mtlichen aus anderen Lieferungen oder Leistungen an den Auftraggeber herr\u00fchrenden Forderungen in Abweichung von den dabei vereinbarten Zahlungsterminen insgesamt sofort f\u00e4llig. Zur Erf\u00fcllung noch ausstehender Lieferungen und Leistungen sind wir dann nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verpflichtet. 5. Lieferung, Gefahrtragung, Lieferfristen und -termine 5.1<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-2940","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.9 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AGBs (Terms and Conditions) - Noral Lighting<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/noral.de\/sv\/agbs\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"sv_SE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGBs (Terms and Conditions) - Noral Lighting\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Liefer- und Zahlungsbedingungen (LZB) Liefer- und Zahlungsbedingungen (LZB) (deutsch) 1. Allgemeines 1.1 \u00a0 F\u00fcr alle unsere zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an Unternehmer, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen gem\u00e4\u00df \u00a7 310 Abs. 1 Satz 1 BGB gelten ausschlie\u00dflich unsere nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (\u201eLZB\u201c). Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, sp\u00e4testens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten f\u00fcr die gesamte Dauer der Gesch\u00e4ftsverbindung. 1.2 \u00a0 Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt und gelten auch dann als zur\u00fcckgewiesen, wenn wir sie unwidersprochen lassen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Garantien, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir uns ausdr\u00fccklich schriftlich damit einverstanden erkl\u00e4ren. 1.3 \u00a0 Diese Bedingungen gelten auch bei Gesch\u00e4ften auf der Grundlage von Handelsklauseln, insbesondere der Incoterms, f\u00fcr die im Falle mangelnder n\u00e4herer Bestimmung die jeweils aktuelle Fassung ma\u00dfgebend ist. Handelsklauseln gelten jedoch nur insoweit, als in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen keine anderen Regelungen getroffen sind. 1.4\u00a0\u00a0 Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser LZB schlie\u00dft Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt. 1.5\u00a0\u00a0 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen LZB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden. 2. Angebote, Bestellungen, Vertragsschluss 2.1 \u00a0 Unsere Angebote, Angaben und Abbildungen in Prospekten, Anzeigen usw. erfolgen &#8211; auch bez\u00fcglich der Preisangaben &#8211; stets freibleibend, sofern in dem Angebot keine abweichende Bindungsfrist bestimmt ist. S\u00e4mtliche unserer Angebote erfolgen unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme des Angebots kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erkl\u00e4rt werden. 2.2 \u00a0 Wir sind berechtigt, w\u00e4hrend der Lieferzeit auch ohne vorherige Ank\u00fcndigung Konstruktions- und Form\u00e4nderungen vorzunehmen, sofern diese nicht eine f\u00fcr den Auftraggeber unzumutbare \u00c4nderung beinhalten. 3. Preise und Preisanpassung 3.1 \u00a0 Es gelten die bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Preise gem\u00e4\u00df unserer Preisliste. Alle Preise gelten ab dem nach Ziff. 5.1 genannten Lager zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten die normale Verpackung, die Kosten des Transports der Ware zum Auftraggeber &#8211; bzw. dem von ihm genannten Bestimmungsort &#8211; innerhalb Europa und der Schweiz. 3.2 \u00a0 zus\u00e4tzlich zu den Preisen sind die nach Ziff. 11 anfallenden Entsorgungskosten zu entrichten. 3.3 \u00a0 Betr\u00e4gt der Gesamtrechnungsbetrag weniger als \u20ac\u00a01.000,00 (netto), so wird, sofern nicht anders vereinbart ist, ein Mindermengenzuschlag von \u20ac\u00a050,00 zuz\u00fcglich Umsatzsteuer erhoben. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. 3.4 \u00a0 S\u00e4mtliche Nebenkosten, insbesondere f\u00fcr zus\u00e4tzliche Verpackung, f\u00fcr besonders gew\u00fcnschte Versandarten z.B. Express- oder Luftfracht, die wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung veranlassen, tr\u00e4gt der Auftraggeber. 3.5. Tritt bei Preisvereinbarungen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss eine erhebliche \u00c4nderung der Kosten f\u00fcr Material (Aluminium, Metall, Kunststoff, Komponenten PCB, Widerst\u00e4nde, Dioden, ICs, Draht, Sicherungen, Transformatoren und Kondensatoren; die Aufz\u00e4hlung ist abschlie\u00dfend) oder Fracht ein, und haben wir diese \u00c4nderung nicht zu vertreten, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der ma\u00dfgebenden Kostenfaktoren durch uns in angemessenem Umfang angepasst werden. Sollte eine hierdurch erfolgte Preiserh\u00f6hung 5% \u00fcbersteigen, hat der Auftraggeber das Recht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserh\u00f6hung vom Vertrag zu l\u00f6sen. 4. Zahlung 4.1 \u00a0 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne Abzug per Bank\u00fcberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gew\u00e4hren wir 2% Skonto. \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. W\u00e4hrend des Verzugs sind wir berechtigt, auf die f\u00e4lligen Betr\u00e4ge die gesetzlichen Zinsen gem\u00e4\u00df \u00a7 288 BGB (derzeit 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz) in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten 4.2 \u00a0 Wenn wir, ohne dem Auftraggeber hierzu verpflichtet zu sein, der R\u00fccknahme einer Lieferung zustimmen, steht uns ohne besonderen Nachweis eine Kostenpauschale von 25% des hierauf entfallenden Nettorechnungsbetrags zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu, es sei denn, wir weisen dem Auftraggeber einen h\u00f6heren oder der Auftraggeber uns einen geringeren Schaden nach. Sonderanfertigungen werden nur dann zur\u00fcckgenommen, wenn hierzu eine Verpflichtung besteht. 4.3 \u00a0 Bei nach Vertragsschluss entstehender begr\u00fcndeter Besorgnis wesentlicher Verm\u00f6gens-verschlechterung, Zahlungsunf\u00e4higkeit oder drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit des Auftraggebers d\u00fcrfen wir die Lieferung aussetzen, die Weiterver\u00e4u\u00dferung, Vermischung und Verarbeitung der (unter Eigentumsvorbehalt &#8211; vgl. Ziff. 8.) gelieferten Ware untersagen oder die Ware zur\u00fccknehmen. Das gleiche gilt, wenn Wechsel- oder Scheckproteste vorkommen. Der Auftraggeber erm\u00e4chtigt uns f\u00fcr diese F\u00e4lle schon jetzt unwiderruflich, seinen Betrieb zu betreten und die Ware zur\u00fcckzunehmen. Die R\u00fccknahme gilt nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag. Au\u00dferdem k\u00f6nnen wir die sofortige Vorauszahlung aller &#8211; auch nicht f\u00e4lligen &#8211; Forderungen einschlie\u00dflich gestundeter und solcher aus Wechseln innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzende Frist beanspruchen. Kommt der Auftraggeber unserer Forderung nach Vorauszahlung nicht nach und leistet er auch keine Sicherheit in H\u00f6he unserer Forderungen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz, statt der Leistung zu verlangen. 4.4 \u00a0 Gegen\u00fcber unseren Zahlungsanspr\u00fcchen ist die Aufrechnung wie auch die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene, rechtskr\u00e4ftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderung oder, hinsichtlich der Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes, um eine Forderung aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis handelt. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 273, 320 BGB oder \u00a7 369 HGB kann nur im Falle einer mangelhaften Lieferung oder Leistung und nur insoweit geltend gemacht werden, als der zur\u00fcckbehaltene Betrag den objektiven Wert der von uns erbrachten Leistung nicht \u00fcbersteigt. 4.5 \u00a0 Im Falle des Zahlungsverzuges von mehr als zwei Wochen werden auch unsere s\u00e4mtlichen aus anderen Lieferungen oder Leistungen an den Auftraggeber herr\u00fchrenden Forderungen in Abweichung von den dabei vereinbarten Zahlungsterminen insgesamt sofort f\u00e4llig. Zur Erf\u00fcllung noch ausstehender Lieferungen und Leistungen sind wir dann nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verpflichtet. 5. 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Allgemeines 1.1 \u00a0 F\u00fcr alle unsere zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an Unternehmer, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen gem\u00e4\u00df \u00a7 310 Abs. 1 Satz 1 BGB gelten ausschlie\u00dflich unsere nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (\u201eLZB\u201c). Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, sp\u00e4testens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten f\u00fcr die gesamte Dauer der Gesch\u00e4ftsverbindung. 1.2 \u00a0 Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt und gelten auch dann als zur\u00fcckgewiesen, wenn wir sie unwidersprochen lassen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Garantien, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir uns ausdr\u00fccklich schriftlich damit einverstanden erkl\u00e4ren. 1.3 \u00a0 Diese Bedingungen gelten auch bei Gesch\u00e4ften auf der Grundlage von Handelsklauseln, insbesondere der Incoterms, f\u00fcr die im Falle mangelnder n\u00e4herer Bestimmung die jeweils aktuelle Fassung ma\u00dfgebend ist. Handelsklauseln gelten jedoch nur insoweit, als in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen keine anderen Regelungen getroffen sind. 1.4\u00a0\u00a0 Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser LZB schlie\u00dft Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt. 1.5\u00a0\u00a0 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen LZB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden. 2. Angebote, Bestellungen, Vertragsschluss 2.1 \u00a0 Unsere Angebote, Angaben und Abbildungen in Prospekten, Anzeigen usw. erfolgen &#8211; auch bez\u00fcglich der Preisangaben &#8211; stets freibleibend, sofern in dem Angebot keine abweichende Bindungsfrist bestimmt ist. S\u00e4mtliche unserer Angebote erfolgen unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme des Angebots kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erkl\u00e4rt werden. 2.2 \u00a0 Wir sind berechtigt, w\u00e4hrend der Lieferzeit auch ohne vorherige Ank\u00fcndigung Konstruktions- und Form\u00e4nderungen vorzunehmen, sofern diese nicht eine f\u00fcr den Auftraggeber unzumutbare \u00c4nderung beinhalten. 3. Preise und Preisanpassung 3.1 \u00a0 Es gelten die bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Preise gem\u00e4\u00df unserer Preisliste. Alle Preise gelten ab dem nach Ziff. 5.1 genannten Lager zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten die normale Verpackung, die Kosten des Transports der Ware zum Auftraggeber &#8211; bzw. dem von ihm genannten Bestimmungsort &#8211; innerhalb Europa und der Schweiz. 3.2 \u00a0 zus\u00e4tzlich zu den Preisen sind die nach Ziff. 11 anfallenden Entsorgungskosten zu entrichten. 3.3 \u00a0 Betr\u00e4gt der Gesamtrechnungsbetrag weniger als \u20ac\u00a01.000,00 (netto), so wird, sofern nicht anders vereinbart ist, ein Mindermengenzuschlag von \u20ac\u00a050,00 zuz\u00fcglich Umsatzsteuer erhoben. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. 3.4 \u00a0 S\u00e4mtliche Nebenkosten, insbesondere f\u00fcr zus\u00e4tzliche Verpackung, f\u00fcr besonders gew\u00fcnschte Versandarten z.B. Express- oder Luftfracht, die wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung veranlassen, tr\u00e4gt der Auftraggeber. 3.5. Tritt bei Preisvereinbarungen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss eine erhebliche \u00c4nderung der Kosten f\u00fcr Material (Aluminium, Metall, Kunststoff, Komponenten PCB, Widerst\u00e4nde, Dioden, ICs, Draht, Sicherungen, Transformatoren und Kondensatoren; die Aufz\u00e4hlung ist abschlie\u00dfend) oder Fracht ein, und haben wir diese \u00c4nderung nicht zu vertreten, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der ma\u00dfgebenden Kostenfaktoren durch uns in angemessenem Umfang angepasst werden. Sollte eine hierdurch erfolgte Preiserh\u00f6hung 5% \u00fcbersteigen, hat der Auftraggeber das Recht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserh\u00f6hung vom Vertrag zu l\u00f6sen. 4. Zahlung 4.1 \u00a0 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne Abzug per Bank\u00fcberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gew\u00e4hren wir 2% Skonto. \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. W\u00e4hrend des Verzugs sind wir berechtigt, auf die f\u00e4lligen Betr\u00e4ge die gesetzlichen Zinsen gem\u00e4\u00df \u00a7 288 BGB (derzeit 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz) in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten 4.2 \u00a0 Wenn wir, ohne dem Auftraggeber hierzu verpflichtet zu sein, der R\u00fccknahme einer Lieferung zustimmen, steht uns ohne besonderen Nachweis eine Kostenpauschale von 25% des hierauf entfallenden Nettorechnungsbetrags zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu, es sei denn, wir weisen dem Auftraggeber einen h\u00f6heren oder der Auftraggeber uns einen geringeren Schaden nach. Sonderanfertigungen werden nur dann zur\u00fcckgenommen, wenn hierzu eine Verpflichtung besteht. 4.3 \u00a0 Bei nach Vertragsschluss entstehender begr\u00fcndeter Besorgnis wesentlicher Verm\u00f6gens-verschlechterung, Zahlungsunf\u00e4higkeit oder drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit des Auftraggebers d\u00fcrfen wir die Lieferung aussetzen, die Weiterver\u00e4u\u00dferung, Vermischung und Verarbeitung der (unter Eigentumsvorbehalt &#8211; vgl. Ziff. 8.) gelieferten Ware untersagen oder die Ware zur\u00fccknehmen. Das gleiche gilt, wenn Wechsel- oder Scheckproteste vorkommen. Der Auftraggeber erm\u00e4chtigt uns f\u00fcr diese F\u00e4lle schon jetzt unwiderruflich, seinen Betrieb zu betreten und die Ware zur\u00fcckzunehmen. Die R\u00fccknahme gilt nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag. 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